Der Oberauer Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass die Gaststätte im Schmiedeweg gegenüber dem Kurpark nicht zu einer Spielhalle umgebaut werden kann.
Spielhallen sind nur in Gewerbe- oder Mischgebieten zulässig, hier im Schmiedeweg handelt es sich um ein reines Wohngebiet.
Spielhallen sind nur in Gewerbe- oder Mischgebieten zulässig, hier im Schmiedeweg handelt es sich um ein reines Wohngebiet.
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